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Der EU-rechtliche Unternehmensbegriff

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In der EU wird der Unternehmensbegriff in seiner rechtlichen Bedeutung funktional bestimmt und umfasst Unternehmen jeder Größe, eine Vielzahl rechtsdisziplinabhängiger Unterschiede ist offensichtlich. Unternehmen werden wirtschaftlich nach ihrer Größe unterschieden, was sich auch in rechtlichen Besonderheiten, insb. im Beihilfenrecht und im Bereich der Rechnungslegungsstandards, niederschlägt. Vorliegender Band verfolgt das Ziel, den Begriff des Unternehmens i.S.d. EU-Wirtschafts- und Wettbewerbrechts grundlegend zu erläutern. Zu diesem Zwecke wird in Abschnitt I der rechtliche Unternehmensbegriff im EU-Wettbewerbsrecht behandelt, in Abschnitt II der gesellschafts- und steuerrechtliche sowie der statistische. In Abschnitt III wird auf den Unternehmensbegriff im Kontext KMU eingegangen, insb. diese Unterscheidung von Unternehmen anhand ihrer Größe ist rechts- und wirtschaftstatsächlich für den Einzelnen deshalb von hoher Relevanz, weil das EU-Recht - ebenso wie mitgliedstaatliches - regelmäßig eine besondere Behandlung von solchen Unternehmen vorsieht, die als KMU gem. ihrer Rechtsordnung gelten. Rechtsstand ist der 01.01.2010
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72,00 CHF