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der Fall Wollheim gegen die I.G. Farbenindustrie AG in Liquidation
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Im November 1951 erhob Norbert Wollheim seine Schadenersatzklage gegen die I.G. Farbenindustrie AG i.L. am Landgericht Frankfurt am Main. Wollheim war 1943 nach Auschwitz deportiert worden und musste für die I.G. Farben als KZ-Häftling arbeiten. Seine Klage, der sogenannte «Wollheim-Prozess», war das Schlüsselverfahren aller Zwangsarbeiterklagen. Die Klage wurde 1957 durch einen Globalvergleich beendet, der die Zahlung von 30 Millionen DM an die Sklavenarbeiter der I.G. Farben vorsah. Der deutsche Bundestag erließ das Aufrufgesetz, das die Entschädigungsansprüche von Zwangsarbeitern gegen die I.G. Farben abschließend regelte. Die Arbeit analysiert die rechtliche Argumentation und den Prozessverlauf und untersucht, ob das Aufrufgesetz verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht.
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