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Der gentechnische Eingriff in die menschliche Keimbahn
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Der gentechnische Eingriff in das vererbbare menschliche Genom, der sogenannte Keimbahneingriff, ist heute noch nicht sicher praktizierbar. Für die Zukunft verbinden sich mit der Methode gleichermaßen Hoffnungen auf die Beseitigung von schweren Erbkrankheiten und Ängste vor dem Einstieg in die gentechnische Menschenzucht. In Deutschland ist der Eingriff in die menschliche Keimbahn strafrechtlich verboten. Der Autor widmet sich zunächst der Frage, ob das Verbot unter rechtlichen und ethischen Aspekten auch dann noch aufrechterhalten bleiben sollte, wenn der technische Fortschritt dereinst die gezielte Durchführung von Keimbahneingriffen ermöglicht. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind die im Grundgesetz geschützte Menschenwürde und das «slippery-slope»- oder Dammbruch-Argument. Im weiteren stellt der Autor verschiedene Modelle zur Regelung von Keimbahneingriffen am Menschen auf nationaler und internationaler Ebene vor und erörtert deren Vorzüge und Nachteile.
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