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Der Gläubigerschutz bei der englischen Limited im Vergleich zur GmbH
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Seit der jüngeren Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit begegnet man im deutschen Geschäftsverkehr verstärkt der Private Limited Company by shares (auch einfach "englische Limited" oder nur "Limited" genannt) als Alternative zur deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH). Insgesamt sollen bislang schon mehr als 30.000 englische Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland errichtet worden sein und diese Zahl soll stetig steigen. Damit entscheiden sich derzeit ca. 25 % der Unternehmer, die sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft entschieden haben, für die Limited, was insbesondere auf die schnelle, unbürokratische und kostengünstige Gründung und dem wesentlich geringeren Kapitaleinsatz zurückzuführen ist.
Darauf muss sich auch das deutsche Geschäftsleben einstellen. Gerade wegen des fehlenden Mindestkapitals stehen allerdings viele Wirtschaftseinheiten wie beispielsweise Banken oder Lieferanten dieser "neuen" Gesellschaftsform in Deutschland skeptisch gegenüber, da dieses hierzulande bei Kapitalgesellschaften die Gegenleistung für die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter darstellt.
Ziel dieses Buches ist es daher, zu untersuchen, ob die Gläubiger einer englischen Limited in Deutschland - wie vielfach befürchtet - relativ schutzlos dastehen oder bei dieser Gesellschaftsform auch ohne nennenswertes Mindestkapital ein effektiver Gläubigerschutz gewährleistet ist. Dabei wird - gerade wegen der in Deutschland anhaltenden Konkurrenz und der funktionellen Ähnlichkeit - ein Vergleich mit der in Deutschland seit Jahren weit verbreiteten und vom Geschäftsverkehr allgemein anerkannten GmbH vorgenommen.
Dazu werden zunächst die Entwicklung der Rechtsprechung zur Niederlassungsfreiheit und die Grundlagen der Limited und der GmbH dargestellt, bevor dann die wesentlichen Vergleichskriterien vorgestellt, für beide Rechtsformen analysiert und jeweils im Anschluss miteinander verglichen werden. Abgerundet wird dieser Beitrag mit einem Fazit und einem Ausblick.
Beate Stirtz, geboren am 25.06.1979 in Rostock, hat im Anschluss an ihr Abitur eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten absolviert und war dann in mehreren Unternehmen wirtschaftlich tätig. Im September 2003 begann sie ein Wirtschaftsrechtsstudium an der Hochschule Wismar, welches sie im August 2006 erfolgreich mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) abgeschlossen hat. Aktuell ist sie Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht. Ihr Interessenschwerpunkt gilt dem Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht.
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