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Der GmbH-Geschäftsführer im tschechischen Recht
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Im deutschen und österreichischen Recht wird zwischen Organstellung und Anstellung des GmbH-Geschäftsführers strikt getrennt. Im tschechischen Recht hat der Gesetzgeber zwar eine Trennung vorgesehen, ihr wird jedoch kaum Beachtung geschenkt. Dem Anstellungsverhältnis kommt im tschechischen Recht eine wichtige konkretisierende Wirkung zu, daraus lässt sich jedoch ein vom Organverhältnis unabhängiges Rechtsverhältnis nicht ableiten. Die Arbeit untersucht detailliert zunächst das strukturprägende Organverhältnis und widmet sich sodann dem Anstellungsverhältnis, dort finden sich auch Praxishinweise zur Vertragsgestaltung.
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