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Der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand im Patentverletzungsprozess

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Zulässigkeit und Voraussetzungen des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands haben Rechtsprechung und Literatur in den letzten Jahren stark beschäftigt. Im Kern geht es um die Frage, ob sich ein auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommener Patentverletzer damit verteidigen kann, dass ihm der Patentinhaber eine kartellrechtliche Zwangslizenz hätte erteilen müssen. Zwar gilt der Zwangslizenzeinwand nach den BGH-Entscheidungen Standard-Spundfass und Orange-Book-Standard inzwischen als grundsätzlich zulässig. Es bleiben aber weiterhin sowohl dogmatische als auch praktische Fragen unbeantwortet. Unklar ist beispielsweise, ob der Zwangslizenzeinwand für Verstöße gegen deutsches und europäisches Kartellrecht in gleicher Weise erhoben werden kann. Diese Untersuchung beschäftigt sich im ersten Schritt mit dem kartellrechtlichen Hintergrund des Zwangslizenzeinwands und dabei insbesondere mit der vertraglichen Zwangslizenz als Rechtsfolge des kartellrechtlichen Marktmachtmissbrauchs. Auf dieser Basis erfolgt die Einpassung des Zwangslizenzeinwands in die zivilrechtliche Rechtsmissbrauchslehre, sowohl in Hinblick auf die Zulässigkeit als auch die dogmatische Verortung. Auf diese Weise entsteht ein systematisches Gerüst, das Kartellrecht und Patentrecht mit allgemeinen zivilrechtlichen Lehren vereint und Grundlage der Beantwortung künftiger Praxisfragen sein kann.
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