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Der Konflikt zwischen dem deutschen Ausländerrecht und dem Kinder- und Jugendhilferecht bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1, 0, Hochschule Hannover, 9 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Seit Jahren sind die Zahlen von zu betreuenden Unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlingen rückläufig. Dies liegt an der Zunahme von Einreise- und Ausreiseerschwernissen, erschwerten Aufenthaltsbedingungen sowie einer steigenden Zahl an Abschiebungen. Doch wieso müssen Kinder und Jugendliche ihre Heimat überhaupt verlassen? Und was passiert mit ihnen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland erreicht haben? In vielen Internationalen Gesetzen steht geschrieben, dass gerade Flüchtlingskindern ein besonderer Schutz sowie Fördermaßnahmen zustehen. Doch aufgrund der Vorbehaltserklärung der Bundesrepublik gegenüber der UN-Kinderrechtskonvention wird die besondere Schutzbedürftigkeit unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge nicht ausreichend Rechnung getragen. Denn die Bundesrepublik hat erklärt, dass die Konvention keine unmittelbare innerstaatliche Anwendung findet und zudem nicht die Rechte der Bundesrepublik, Gesetzte und Verordnungen über die Einreise oder den Aufenthalt zu erlassen, beschränkt. Demnach hat das Ausländerrecht Vorrang vor der UN-Kinderrechtskonvention. Schon mehrfach wurde die Bundesrepublik aufgeforderte ihre Vorbehaltserklärung gegenüber der Konvention zurückzunehmen. Zuletzt forderten Die Grünen zum 15. Bestehen der UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 2006, dass die Bundesregierung die Kinderrechte vorbehaltlos umsetzt. Das Kindeswohl muss generell Vorrang vor ausländerrechtlichen Aspekten haben. Bundesweit gibt es bis jetzt keine Einheitlichkeit im Umgang mit minderjährigen Flüchtlingen. Beim Asylentscheid treffen die Einzelentscheider des Bundesamtes und die Richter unterschiedliche Entscheidungen, wobei das Kindeswohl nicht immer berücksichtigt wird. So erreichen Flüchtlinge die Volljährigkeit angeblich früher als deutsch
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