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Der Konzessionsvertrag unter dem neuen Energiewirtschaftsrecht
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Die Wegenutzungs- oder Konzessionsverträge, die die Grundlage jeder leitungsgebundenen Versorgungstätigkeit bilden, haben über die verschiedenen Liberalisierungsstufen des Energiewirtschaftsrechts zwar Änderungen erfahren. Der Gesetzgeber hat aus verschiedenen Gründen vor einer umfassenden Neuregelung des energiewirtschaftsrechtlichen Wegenutzungsrechts aber stets zurückgeschreckt.
Deshalb stellen sich für die Konzessionsverträge und Konzessionsabgaben zahlreiche praktische und theoretische Fragen, auf die diese Untersuchung Antworten finden will. Welcher Versorgungsauftrag wird mit dem Abschluss von Konzessionsverträgen vermittelt? Was hat sich deshalb im Konzessionsabgabenrecht geändert? Was gilt, wenn die Gemeinde nach Durchführung des erforderlichen Bekanntmachungsverfahrens den neuen Vertrag mit einem anderen als dem bisherigen Versorgungsunternehmen abschließt? Muss ein Versorgungsnetz dem neuen Wegenutzungsberechtigten übereignet werden? Welcher Preis stellt die wirtschaftlich angemessene Vergütung für die Überlassung dar? Für diese umstrittenen Fragen werden praktische Lösungswege aufgezeigt, das Institut des Konzessionsvertrages wird in den neuen Rechtrahmen eingeordnet.
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