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Der Lagebericht
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Im Rahmen des in den 1990er Jahren in Deutschland einsetzenden Reformprozesses in der Rechnungslegung wird die Bedeutung des bislang wenig beachteten Lageberichts unterstrichen. Zum einen ergänzte 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die Vorschrift zur Aufstellung des Lageberichts (§§ 289, 315 HGB) um den sog. Risikobericht, wonach auf die Risiken der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Zum anderen veröffentlichte das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die Stellungnahme zur Rechnungslegung: Aufstellung des Lageberichts (IDW RS HFA 1) mit umfassenden Vorgaben zur Lageberichtspublizität.
Barbara Selch untersucht die Berichterstattungspflicht über die Risiken der künftigen Entwicklung sowie die Aufstellung des Lageberichts nach IDW RS HFA 1. Eine umfassende Interpretation des Risikoberichts bildet die Grundlage für die Ableitung von siebzehn Risikodimensionen (Grundsätze einer gesetzeskonformen Risikoberichterstattung im Lagebericht). Anschließend werden im Rahmen einer kritischen Würdigung von IDW RS HFA 1 die in der IDW-Stellungnahme vorgesehenen Anforderungen zur Risikoberichterstattung den siebzehn Risikodimensionen gegenübergestellt.
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