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Der Lastenausgleich in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1985
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Der Lastenausgleich stellt - neben Wiedergutmachung und Kriegsopferversorgung - einen zentralen Bestandteil deutscher Sozialgesetzgebung nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges dar. Seine Aufgabe bestand darin, die Eingliederung der durch den Krieg und seine Folgen materiell geschädigten Flüchtlinge, Sach- und Währungsgeschädigten zu unterstützen und ihnen für erlittene Vermögensverluste Entschädigungsleistungen zu gewähren. Die vorliegende Arbeit zeichnet über einen Zeitraum von 37 Jahren die Entstehung, Entwicklung und Durchführung dieses bedeutenden Gesetzgebungswerkes nach. Sie gibt dabei Antworten auf Fragen nach Art, Umfang und zeitlicher Erstreckung der gewährten Leistungen, aber auch nach Art und Umgang der zu ihrer Finanzierung erforderlichen Mittel.
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