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Der materiale Rechts- und Verbrechensbegriff von der französischen Aufklärung bis zur Restauration
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Der Verbrechensbegriff nach den positiven Strafgesetzen hat eine starke Ausweitung erfahren. Diesem wird der in den Lehrbüchern des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jahrhunderts formulierte materiale Verbrechensbegriff in seiner Abhängigkeit vom jeweiligen Rechtsbegriff gegenübergestellt. Die Frage der Identität zwischen Rechts-, Verbrechensbegriff und Straftheorie wird gestellt. Der materiale Verbrechensbegriff mit seiner objektiven und subjektiven Begrenztheit löst sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts auf. Der Verbrechensbegriff P.J.A. Feuerbachs wird dabei als Wende zu einem positiven Verbrechensbegriff dargestellt.
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