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Der Mensch in der Wirklichkeit des Rechts
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Welchen Anteil hat das Recht daran, wie Menschen sich selbst und andere wahrnehmen? Die Frage stellt sich, da herkömmliche Ordnungskategorien zunehmend an "Selbstverständlichkeit" einbüßen. Besonders deutlich zeigt sich dies beim Geschlecht, das als Kategorie zunehmenden Dekonstruktionsbestrebungen ausgesetzt ist, zugleich aber in einer gruppenbezogenen Lesart eine Rekonstruktion erfährt. Von diesem Paradoxon aus widmet sich Judith Froese dem Kernproblem, dem Verhältnis von Recht und Wirklichkeit. Recht hat es mit der Ordnung der Wirklichkeit zu tun, wird aber nur in und durch Sprache wirksam. Daher kann sich die Rechtsordnung gegenwärtigen identitätspolitischen Diskursen und ihren sprachlichen Emanationen kaum entziehen. Dies führt zu der Frage nach Leistungen und Begrenzungen juristischer Begriffsbildungen im Allgemeinen und der Wahrnehmung des Menschen in der Welt des Normativen im Besonderen. Inwiefern das Recht den Menschen kategorial und gruppenbezogen erfasst, analysiert und problematisiert Judith Froese ausgehend von einer soziologisch inspirierten Theorie der Klassifikationen.
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