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Der Mindestlohn als Beschäftigungskiller oder notwendiger staatlicher Eingriff

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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziologie - Soziales System, Sozialstruktur, Klasse, Schichtung, Note: 1, 0, Fachhochschule Regensburg (Fakultät für Sozialwissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Für die hier bearbeitete Thematik stellt sich in diesem Zusammenhang aber weniger die Frage einer möglichen Gesetzesgrundlage für das Lohnabstandsgebot, sondern die der Teildiskussionen des hier dargestellten Diskurses. So ist festzuhalten, dass Diskussionen um das Lohnabstandsgebot meist mit anstehenden Kürzungen im Bereich des Sozialstaates und Debatten um Mindest- oder Kombilöhne in Zusammenhang stehen. Grund ist die Idee hinter all diesen miteinander verwandten Teilbereichen der Debatte, die sich insgesamt mit dem Thema Erwerbsarbeit und ihrer gesellschaftlichen Stellung befasst. Lohnabstandsgebot, Mindestlohn und Kombilohn verfolgen zunächst - von ihren Befürwortern ideologisch diversifiziert - allesamt dieselben Zwecke: Menschen sollen durch Erwerbsarbeit befähigt werden, ihren Lebensunterhalt mehr oder minder selbstständig und sozialverträglich zu verdienen. Im Detail sind selbstverständlich viele Unterschiede, Widersprüche und Gegensätze zu finden, vor allem was wirtschaftsliberale Kombilohnmodelle vs. Mindestlöhne betrifft. Grundsätzlich sind beide Konzepte auf den Niedriglohnsektor gerichtet, nähern sich ihm jedoch aus unterschiedlichen Richtungen (Satilmis, 2006, S.87-88). Somit ergibt sich für die gesamte Thematik vor allem eine zentrale Fragestellung: Wie sind die beiden Ansätze im Hinblick auf das Phänomen der Massenarbeitslosigkeit und der Probleme der sozialen Sicherungsnetze hin zu beurteilen? Wie können mehr Menschen in Erwerbsarbeit vermittelt werden, bzw. ihren Lebensunterhalt weitestgehend frei von staatlichen Hilfen bestreiten? Grundlegend gehen einige Vertreter von Kombilohnmodellen davon aus, dass es einen starken Ausbau des Niedriglohnsektors geben muss. Hiervon versprechen sie sich die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der Mindestlohn hingegen setzt an anderer Stelle an, nämlich bei bestehenden Arbeitsverhältnissen. Er verpflichtet die Arbeitgeber, ihren Beschäftigten einen sozialverträglichen und ausreichenden Lohn zu zahlen. Man will z.B. das Phänomen der Vollzeit Berufstätigen, ostdeutschen Arbeitnehmerinnen, die trotz 40 Stunden-Woche noch mittels Hartz 4 aufstocken müssen, dadurch bekämpfen. Dies soll an späterer Stelle im Detail noch genau erläutert werden. Zunächst sollen jedoch die im Folgenden verwendeten Begrifflichkeiten Mindestlohn und Kombilohn genau definiert werden.
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