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Der Nacherfüllungsanspruch
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Die Schuldrechtsreform hat das BGB in seinen Grundlagen entscheidend verändert. So ist die Gattungsschuld als neues Grundmodell des Schuldrechts an die Stelle der Stückschuld getreten. Beleg für diesen tiefgreifenden Systemwechsel ist die Einführung eines allgemeinen Nacherfüllungsanspruchs im Zuge der Schuldrechtsreform. So besteht zwischen Gattungsschuld und Nacherfüllungsanspruch ein unauflösbarer Zusammenhang, welcher sich aber nur demjenigen erschließt, der um die im römischen Recht begründeten, strukturellen Unterschiede zwischen Stück- und Gattungsschuld weiß. Erst dieses Wissen offenbart die gesamte Tragweite des Systemwechsels und damit die Bedeutung der vorliegenden Schrift.
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