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Der ordo-soziale Wirtschafts- und Rechtsbegriff von Hermann Roesler (1834-1894)
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Die Begegnung von Jurisprudenz und Nationalökonomie im späten 19. Jahrhundert ist ein Ereignis von hoher geschichtlicher und systematischer Bedeutung, auch heute noch. Aus der Jurisprudenz entstand eine neue Leitwissenschaft, die Nationalökonomie. Es galt, neue Grundbegriffe, Methoden und Inhalte in beiden Wissenschaften zu finden und von einander abzugrenzen. In diesem Zusammenhang erwies sich der weniger bekannte Hermann Roesler (1834-1894) als besonders interessant. Schon in einem frühen Stadium der Begegnung zwischen Jurisprudenz und Nationalökonomie verfasste er zahlreiche Werke. Mit dem «Sozialen Verwaltungsrecht» schuf er bereits 1872/73 ein ganz neues Rechtsgebiet und entwickelte in enger Verknüpfung mit seinem Rechtsbegriff eine «Neue Nationalökonomie» als Gegenstück zur klassischen.
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