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Der rechtfertigende Notstand
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Bereits im vergangenen Jahrhundert begannen die neueren rechtsphilosophischen und strafrechtsdogmatischen Auseinandersetzungen um den rechtfertigenden Notstand. Seitdem ist der Strafrechtswissenschaft bewu¿, da¿dieses Rechtsinstitut stark irregul¿ Z¿ge aufweist. Worin diese Irregularit¿liegt, macht ein vergleichender Blick auf die Notwehrregelung deutlich.
Wer sich in einer Notlage befindet, darf zwangsweise auf Rechtsg¿ter eines Dritten zugreifen. Notwehr- und Notstandsrecht gestatten das. Die Eingriffsbefugnis erweist beide Regelungen als Ausnahmen vom Grundsatz des staatlichen Gewaltmonopols.
Das staatliche Gewaltmonopol ist von zentraler Bedeutung f¿r den modernen, den Schrecken der Anarchie und des B¿rgerkriegs abgerungenen Staat. Es beh¿ die gerechtfertigte Aus¿bung von Zwang prinzipiell den zust¿igen staatlichen Organen vor, auf seiten der B¿rger entspricht ihm eine generelle Friedenspflicht. Die Notrechte schr¿en den staatlichen Rechtsschutzvorrang gerade in den besonders heiklen F¿en akut zugespitzter Konflikte ein.
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