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Der Schutz des Privatisierungsbeamten gemäß Art. 143b Abs. 3 GG

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Die bei der Postreform II den Beamten der früheren Deutschen Bundespost in Art. 143b Abs. 3 GG garantierte Weiterbeschäftigung bei den Nachfolgeaktiengesellschaften unter Wahrung ihrer Rechtsstellung soll im Zuge einer Novellierung des Postpersonalrechtsgesetzes preisgegeben werden. Um den in den Markt entlassenen Post- und Telekommunikationsunternehmen einen konkurrenzfähigen Personaleinsatz ihrer Beamten zu ermöglichen, wird eine weitreichende Flexibilisierung des Personalrechts angestrebt. Die vorliegende Untersuchung zeigt die verfassungsrechtlichen Grenzen auf, die bei einer Veränderung des Dienstrechts dieser Privatisierungsbeamten zu beachten sind. Die betriebswirtschaftlich motivierte Privatisierung des Beamtenrechts durch Übernahme arbeitsrechtlicher Elemente höhlt die grundgesetzlich verbürgte beamtenrechtliche Stellung der AG-Beamten aus, so dass ihnen zum Ausgleich die Schutzrechte gemäß Art. 9 Abs. 3 GG (Kollektivvertrag und Streikrecht) einzuräumen sind. Zudem ist die einfachgesetzlich vorgesehene Zuweisung zur Ermöglichung ihres Arbeitseinsatzes außerhalb der Aktiengesellschaften mit der Weiterbeschäftigungsgarantie des Art. 143b Abs. 3 GG unvereinbar.
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