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Der Schutz von baulichen Schöpfungen durch das deutsche Urheberrecht und das US-Copyright Law
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Der Schutz von baulichen Schöpfungen nimmt im Rahmen des deutschen Urheberrechts sowie des US-Copyright Law aufgrund der Eigenart der entsprechenden Werke eine Sonderstellung ein. In den USA sind bauliche Schöpfungen sogar erst seit 1990 schutzfähig. Anhand des Schaffensprozesses des Architekten zeigt der Autor, was diese Werkart von anderen unterscheidet und welche Konsequenzen daraus für die Schutzfähigkeit entsprechender Schöpfungen zu ziehen sind. Darüber hinaus zeigt sich gerade bei der Untersuchung des Schutzes von baulichen Schöpfungen, welche fundamentalen Unterschiede zwischen dem deutschen Urheberrechtssystem und dem US-Copyright Law bestehen.
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