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Der Schutz von Minderheitsaktionären nach rumänischem und deutschem Aktienrecht unter Berücksichtigung des EU-Acquis
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Hauptanliegen dieser Arbeit ist es, die Rechtsmechanismen zum Schutz von Minderheitsaktionären nach rumänischem und nach deutschem Aktienrecht rechtsvergleichend darzustellen. Die Rechtsvergleichung erfolgt vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben zum Gesellschaftsrecht, die in beiden nationalen Rechtsordnungen ihren Niederschlag gefunden haben. Es wird festgestellt, dass die Rechtslage in Rumänien bezüglich des Schutzes von Minderheitsaktionären sich seit der ersten postkommunistischen Regelung von 1990 ständig verbessert hat, wobei das deutsche Aktienrecht bei der rumänischen Hauptreform von 2006-2007 eine besondere Rolle spielte. Gewisse Schwächen bestehen aber immer noch. Die Arbeit schließt mit Vorschlägen de lege ferenda für den rumänischen Gesetzgeber ab.
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