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Der Staat der Autonomen Gemeinschaften in Spanien

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Spanien ist in den zurückliegenden Jahren zu den föderal strukturierten Demokratien gestoßen. Die politische Dezentralisierung war Teil des De­ mokratisierungsprozesses, in welchem das seit dem Bürgerkrieg (1936- 1939) autoritär regierte Land politisch Anschluß an das demokratische Eu­ ropa gewann. Im Beitritt Spaniens zur Europäischen Gemeinschaft im Jahre 1986 ist dies sinnflillig zum Ausdruck gekommen. Triebkräfte beider Entwicklungen, der demokratischen und der födera­ len, waren die "historischen Nationalitäten", vor allem Basken und Katala­ nen, die bereits unter der ll. Republik (1931-1936) Autonomiestatute er­ kämpft hatten. Andere Regionen besaßen kaum wirkkräftige historische Be­ zugspunkte und ein viel geringeres regionales Bewußtsein. Diese Asymme­ trie hat den Prozeß und das bisherige Ergebnis der politischen Dezentralisie­ rung nachhaltig beeinflußt. Der Umwandlung des zentralistisch organisier­ ten Staates in ein föderales Gebilde lag kein fest umrissenes Modell zu­ grunde. Die Verfassung von 1978 regte die Dezentralisierung an, räumte freilich unterschiedliche Verfahren und Autonomiegrade ein, die der vorge­ gebenen Asymmetrie Rechnung tragen sollten. Über die anzustrebende fö­ derale Struktur des Landes schwieg sie sich aus. So blieb die Ausgestaltung des spanischen "Autonomiestaates" (dieser Begriff setzte sich in Politik und Wissenschaft durch) der politischen Dynamik, insbesondere dem Parteien­ wettbewerb überlassen. Der spanische Föderalismus entstand folglich in ei­ nem längeren Formierungsprozeß und kann hinsichtlich seiner Grundstruk­ tur noch nicht als abgeschlossen gelten. Immerhin ist ein Entwicklungssta­ dium erreicht, das bereits die historische Tragweite des Wandlungsprozes­ ses erkennen läßt.
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