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Der Status der Aufständischen im modernen humanitären Völkerrecht
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Im 20. Jahrhundert haben sich nicht-internationale bewaffnete Konflikte und sogenannte internationalisierte Konflikte als Hauptkonfliktformen herausgebildet, die von asymmetrischen Kampfstrategien beherrscht werden. Das humanitäre Völkerrecht regelt im Gegensatz dazu weiterhin im Schwerpunkt zwischenstaatliche Kriege, ohne dass es nach dem Zusatzprotokoll II zu den Genfer Abkommen aus dem Jahr 1977 zu nennenswerten Kodifikationen gekommen wäre. Die Arbeit hat die Untersuchung dieser fehlenden Konnexität von Recht und Wirklichkeit zum Gegenstand. Sie befasst sich mit dem Erfordernis der Auflösung der Dichotomie des humanitären Völkerrechts und zeigt hierzu entwickelte Lösungsansätze in der Rechtsprechung der internationalen Tribunale sowie im Völkergewohnheitsrecht der letzten Jahrzehnte auf.
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