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Der Umfang der Zweckübertragungstheorie im Urheberrecht
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Die Zweckübertragungstheorie steht im Mittelpunkt der Auslegungsregeln des Urheberrechts. Die Auslegung nach dem Zweck hat im Urhebervertragsrecht eine besondere Ausprägung erfahren. Sie stellt ein allgemeines Prinzip dar, das nicht nur im Gesetz seinen Niederschlag gefunden hat, sondern auch darüber hinaus Geltung besitzt.
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