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Der Vertrag von Amsterdam
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Der Vertrag von Amsterdam verschiebt das Asylrecht von der «Dritten Säule» des Maastrichter Vertrages in die Europäische Gemeinschaft. Damit eröffnet die Europäische Union die Chance, das Flüchtlingsrecht unionsweit zu regeln. Diese Arbeit widmet sich dieser Herausforderung. Sie untersucht insbesondere rechtsvergleichend die mitgliedstaatlichen Regelungen im materiellen und formellen Flüchtlingsrecht. Hierbei werden die flüchtlingsrechtlichen Regime der EU-Mitgliedstaaten supranationalen und völkerrechtlichen Vorgaben gegenübergestellt. Die Untersuchung zeigt, dass das geltende Völkerrecht ein angemessenes Schutzniveau für Verfolgte bietet. Sie macht aber auch deutlich, dass die asylrechtlichen Regime der Mitgliedstaaten den Vorgaben des Völkerrechts und den Vorgaben des in Aussicht gestellten supranationalen Rechts nicht genügen.
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