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Der Vertragsschluß nach UN-Kaufrecht im Spannungsverhältnis von Common Law und Civil Law
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Das seit 1991 in Deutschland geltende UN-Kaufrecht ist maßgeblich durch das Recht des Common Law und des Civil Law geprägt, d.h. durch das des anglo-amerikanischen und des kontinental-europäischen Rechtskreises. Diese Studie eröffnet einen Zugang zu der dem deutschen Rechtsanwender meist fremden Struktur des Vertragsschlußrechts des Common Law. Um einen Vergleich mit dem deutschen Recht zu ermöglichen, werden die Lösungsansätze für typische vertragsrechtliche Probleme gegenübergestellt. Hiervon ausgehend wird der Vertragsschluß nach UN-Kaufrecht dargestellt. Dabei wird aufgezeigt, in welchen Normen des Wiener Übereinkommens sich die Rechtsideen des Common Law oder des Civil Law durchgesetzt haben. Entsprechend dieser Analyse wird zu den offenen Fragen des UN-Kaufrechts Stellung genommen. Im Interesse einer international einheitlichen Auslegung zeigt die Verfasserin Lösungen auf, die für Anwender der Normen aus beiden Rechtskreisen nachvollziehbar sind.
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