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Der Verwertungswiderspruch in Theorie und Praxis
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Der Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren den Strafverteidiger im Bereich der Beweisverwertungsverbote zunehmend in die Pflicht genommen. Seit der Entscheidung BGHSt 38, 214 vom 27.02.1992 fordert er von dem verteidigten Angeklagten bei immer weiteren Verfahrensfehlern, die ein Verbot der Verwertung der betroffenen Beweise zur Folge haben, daß er diese Fehler eigenständig aufdeckt und durch rechtzeitige Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptverhandlung geltend macht. Unterläßt der Verteidiger dies, können die rechtsfehlerhaft erhobenen Beweismittel rechtmäßig verwertet werden. Anliegen dieser Arbeit ist, die Folgen dieser sogenannten Widerspruchslösung für das gesamte Strafverfahren und die zahlreichen mitunter komplizierten Konsequenzen für die Hauptverhandlung aus dem Blickwinkel der Strafverteidigung aufzuzeigen. Hierbei werden die dogmatischen Rechtfertigungsdefizite herausgearbeitet und Lösungsmöglichkeiten angeboten. Letztlich plädiert der Autor für eine Änderung der gängigen Praxis in eine «Zustimmungslösung».
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