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Der Volksgerichtshof: Im Namen des Volkes?
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Befasst man sich mit der Zeit des Nationalsozialismus, stößt man unweigerlich auch auf den Volksgerichtshof. Eine Vielzahl von Publikationen und Filmen gibt es zu diesem Thema. Mit dem Volksgerichtshof verbindet man die Verhandlungen gegen die Geschwister Scholl und die Verschwörer rund um Claus Schenk Graf von Stauffenberg. Man hat die Bilder vor Augen, wie Roland Freisler in seiner roten Robe im Gerichtssaal vor Hakenkreuzfahnen und der Büste Hitlers stand und Urteile sprach, die für ein Drittel der Verurteilten mit dem Tode endeten. Der Volksgerichtshof sprach seine Urteile "im Namen des Volkes" aus. Diese Formel, welche auch bei heutigen Urteilsverkündungen verwendet wird, soll Ausdruck dafür sein, dass die Rechtsprechung vom Volk ausgeht. Die vorliegende Untersuchung liefert die praktische Darstellung, was in der Zeit des Nationalsozialismus unter Recht und Gerechtigkeit verstanden wurde. Dabei wird notwendigerweise auf die weltanschaulichen Grundgedanken der Nationalsozialisten im Zusammenhang mit den Reformen im Strafrecht eingegangen. Die Reformen werden aufzeigen, aus welcher Intention heraus der Gesetzgeber diese initiierte.Der Volksgerichtshof war zur Aburteilung von Hoch- und Landesverratssachen geschaffen worden. Ein geschichtliches Ereignis ist mit der Gründung verbunden: der Reichstagsbrandprozess 1933. Dieses Buch wird die Gründungsmotive des Volksgerichtshofs liefern und explizit die Historie des Volksgerichtshofs von den Anfängen 1934 bis zu seinem Ende 1945 darstellen. Ein weiteres Ereignis ist untrennbar mit dem Volksgerichtshof verbunden: das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944. Der strafrechtliche Umgang mit den gescheiterten Verschwörern wird offenbaren, inwieweit der Volksgerichtshof mit dem Nationalsozialismus und deren Rechtsanschauung verbunden waren. Dazu wird exemplarisch das Verfahren gegen den Kaplan Wehrle analysiert.Die "Stunde Null" am 8./9. Mai 1945 bedeutete das Ende des Nationalsozialismus in Deutschland. Was die Alliierten mit der "Demokratisierung" des Strafrechts erreichen wollten und wie der spätere bundesdeutsche Gesetzgeber mit den Strafnormen aus der Zeit des Nationalsozialismus umging, wird untersucht werden. Außerdem wirft die vorliegende Analyse auch einen Blick auf den Umgang mit dem Nationalsozialismus nach 1945. Was geschah mit den Richtern und Staatsanwälten des VGH? Wie ging die deutsche Justiz mit ihrer Vergangenheit um?
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