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Der Vorkaufsfall im Zivilrecht
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Vorkaufsrechte begründen die Befugnis, einen Gegenstand durch Kauf vorzugsweise zu erwerben. Der Vorkaufsfall tritt nach § 463 BGB ein, wenn der Verpflichtete und ein Dritter einen Kaufvertrag über den Vorkaufsgegenstand schließen. Die für den Eintritt des Vorkaufsfalls maßgeblichen Voraussetzungen sind Gegenstand des vorliegenden Bandes.
Dargestellt werden zunächst der Anwendungsbereich des § 463 BGB und die Umgehungsproblematik. Sodann werden die Auswirkungen vernichtbarer sowie noch nicht (voll) wirksamer Drittverträge auf den Eintritt des Vorkaufsfalls und das Vorkaufsverhältnis untersucht und einzelne Vereinbarungen im Drittvertrag im Hinblick auf das Vorkaufsverhältnis beurteilt. Zuletzt werden die Fragen behandelt, die mit dem Begriff des Dritten zusammenhängen.
Grundsätzliche Fragen, die die Rechtsnatur des Vorkaufsrechts, die rechtliche Stellung des Berechtigten sowie dessen Sicherungsmöglichkeiten betreffen, werden im jeweiligen Zusammenhang bei der Lösung der Einzelprobleme aufgeworfen. Bei Detailfragen wird auch auf Entwicklungen der österreichischen und der schweizerischen Rechtsordnung verwiesen, da beide Vorkaufsrechte kennen, die dem Vorkaufsrecht der §§ 463 ff. BGB vergleichbar sind.
Da Vorkaufsrechte gerade im Bereich des Grundstücksrechts ihre besondere Bedeutung entfalten, sind sie regelmäßig auch Gegenstand notarieller Beurkundungen. Vor diesem Hintergrund richtet sich der vorliegende Band vor allem an Praktiker, die mit den behandelten Fragen nicht selten konfrontiert werden.
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