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- Der Weg zum Flottenabkommen. Politische und militärische Aspekte des Deutsch-Britischen Verhältnisses von der 'Machtergreifung' bis zum Seerüstungsabkommen
Der Weg zum Flottenabkommen. Politische und militärische Aspekte des Deutsch-Britischen Verhältnisses von der 'Machtergreifung' bis zum Seerüstungsabkommen
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: bestanden, ohne Note, Georg-August-Universität Göttingen (Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte), Veranstaltung: Proseminar Nationalsozialistische Außenpolitik, 12 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei den Betrachtungen zu den Anfängen von Hitlers Außenpolitik stellt sich die Frage, warum ausgerechnet ihm das gelungen ist, was die Regierungen der Weimarer Republik vor ihm fast 15 Jahre vergeblich angestrebt hatten: Die Revision des Versailler Vertrages und die Wiedereingliederung Deutschlands in das System der internationalen Großmächte.
Dass auch ein Adolf Hitler die außenpolitischen Erfolge nicht von heute auf morgen erreichen konnte, soll im folgenden anhand des deutsch-britische Flottenabkommens vom 18. Juni 1935 näher erläutert werden. Dabei spielen neben den geopolitischen Aspekten natürlich auch militärische Überlegungen eine Rolle, obwohl die politische Wirkung ungleich größer war als die militärische.
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt: Was motivierte die englische Regierung zur Unterzeichnung eines Vertrages mit Hitler? Und welche Überlegungen trieben Hitler dazu, sich einem potentiellen Feind gegenüber militärische Selbstbeschränkungen aufzulegen?
Politisch gesehen hoffte England, das NS-Regime mit der Ausklammerung des Versailler Vertrages in die internationale Staatengemeinschaft und besonders in die Abrüstungskonferenz von Genf zu reintegrieren und damit kontrollieren zu können. England wollte eine Isolationierung Deutschlands verhindern und eine Art Normalität durch Gleichberechtigung erreichen. Militärisch suchte England traditionell "Einverständnis über einen eng begrenzten Gegenstand" und nicht ein Bündnis, wie Hitler hoffte, und das Ziel war die langfristige Verhinderung eines erneuten Flottenrüstens.
Für Hitler war das Flottenabkommen ein weiterer Test, wie weit er sich außenpolitisch aus dem Fenster lehnen durfte, ohne handfeste Konsequenzen durch die anderen Regierungsmächte befürchten zu müssen. Er brauchte außenpolitische Erfolge hinsichtlich der Revision des Versailler Vertrages für seine nationalsozialistische Propaganda.
Militärisch sollte das Abkommen, das eigentlich nur für die Marine galt, die gesamte deutsche Aufrüstung legalisieren, da der Artikel V des Versailler Vertrages durch einen seiner Unterzeichner stillschweigend außer Kraft gesetzt wurde. Für Hitler war es nur ein Mittel zum Zweck, seine außenpolitische Konzeption sah eine langfristige Bindung an Verträge gar nicht vor.
Neben der symbolisch bedeutsamen Quasi-Außerkraftsetzung wichtiger Teiler des Versailler Vertrages und einem vorübergehenden Zerfall der europäischen Solidarität war das Flottenabkommen ein großer Schritt in Richtung Krieg.
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