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Der Wiedereinstellungsanspruch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

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Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit aufgrund einer Prognose zu kündigen. Nicht allein vergangene Ereignisse können eine Kündigung rechtfertigen, sondern auch zukünftige Auswirkungen vergangener oder gegenwärtiger Geschehnisse. Bei der Prognose künftiger Ereignisse besteht aber immer die Gefahr, dass die Prognose durch künftige, unerwartete Entwicklungen widerlegt wird. Da bei der Beurteilung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung allein auf die objektiven Verhältnisse zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung abzustellen ist, bleibt die Kündigung auch dann wirksam, wenn sich die Prognose des Arbeitgebers nachträglich als falsch erwiesen hat und der Kündigungsgrund dadurch weggefallen ist. Um diesen Widerspruch zwischen formeller und materieller Gerechtigkeit zu beseitigen, muss dem wirksam gekündigten Arbeitnehmer in bestimmten Fällen ein Wiedereinstellungsanspruch zugebilligt werden.
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