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Deutsche Rechtsgeschichte - Richard Thoma und die Auslegung des geltenden Rechts
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 15, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Veranstaltung: Deutsche Rechtsgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der dargelegte Textauzug aus dem "Handbuch des Deutschen Staatsrechts", Band 1, Tübingen 1930, S. 1-13, herausgegeben von Gehard Anschütz und Richard Thoma, wird im Hinblick auf die Auslegungsmethoden des geltenden Rechts damals und in Bezug auf die heutige Zeit dargestellt und analysiert:
1. Wie soll Jurisprudenz (nach Richard Thoma) betrieben werden?
2. Wie verhalten sich Grundlagenfächer und Dogmatik zueinander?
3. Wie kann Recht erkannt werden?
Die Hausarbeit wurde im Rahmen der universitären Zwischenprüfung (2013) verfasst und mit 15 Punkten (Gut) bewertet.
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