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Die Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge - ein verfassungswidriger Sondertarif
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Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 werden in Deutschland private Kapitalerträge grundsätzlich aus der allgemeinen einkommensteuerlichen Bemessungsgrundlage ausgenommen und einem besonderen Proportionaltarif unterworfen. Verfahrenstechnisch flankiert wird diese Sonderbehandlung durch einen abgeltenden Quellensteuereinbehalt. Entgegen ursprünglich ambitionierteren Plänen war diese sog. "Abgeltungsteuer" vom Gesetzgeber nicht als systemkonformer Bestandteil einer grundlegenden Reform hin zu einer dualen Einkommensteuer konzipiert. Ihre Einführung war vielmehr wesentlich motiviert durch das Bestreben, der Hinterziehung von Einkommensteuer auf private Kapitalerträge in Gestalt der nicht deklarierten Auslandsanlage von Kapitalvermögen entgegenzuwirken. Joachim Englisch analysiert die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit dieses und weiterer für die Abgeltungsteuer vorgebrachter Rechtfertigungsgründe. Er gelangt dabei zu der Erkenntnis, dass die Privilegierung der Kapitalerträge im Lichte der jüngeren, signifikanten Fortschritte beim internationalen Informationsaustausch zu privaten Finanzkonten nicht mehr haltbar ist.
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