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Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch

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Die vorgelegte Studie über die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch erörtert die rechtsstaatlich gebotene Begrenzung der Versuchsstrafbarkeit aus der Sicht der positiven Generalprävention. Die Reflexion des strafbaren Versuchs auf seine staatstheoretischen und geistesgeschichtlichen Entstehungsvoraussetzungen zeigt, daß die Strafbarkeit des versuchten Verbrechens einhergeht mit einer dezentralen Organisation der Gesellschaftsordnung. Die vorliegende Untersuchung ermittelt die Kriterien zur Abgrenzung der straflosen Vorbereitung vom strafbaren Versuch durch die Anwendung der objektiven Zurechnungslehre auf das Abgrenzungsproblem. Der Versuch beginnt mit der Übertretung des erlaubten Risikos, das nach Rolle und Kontext eines Verhaltens normativ zu bestimmen ist. Der praktische Erklärungswert der hier entwickelten Abgrenzungstheorie wird durch ihre Anwendung auf die typischen Problemfälle belegt.
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