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Die Ambivalenz des Bußgeldverfahrens
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Die Ansprüche an das Ordnungswidrigkeitenverfahren wachsen immens: Mittlerweile unterliegen ihm einfachste Verkehrsdelinquenz und gewichtige Verstöße im Wirtschaftsrecht. Die hierfür geltenden prozessualen Vorschriften sind jedoch nicht auf Wirtschaftsordnungswidrigkeiten zugeschnitten, sondern zielen auf die effiziente Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten ab.Kann diese Ausgangslage für das Bußgeldverfahren zur Zerreißprobe werden und drohen bald einzelne Abspaltungen, wie etwa die des Kartellsanktionenverfahrens? Welche Reformen müsste man vornehmen, um der im Bußgeldverfahren angelegten "Ambivalenz" effektiv entgegenzutreten?Die Arbeit versucht, diese Fragestellungen zu beantworten und konkrete Reformvorschläge zu zentralen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitengesetzes zu liefern.
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