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Die Amtssprachen in den Organen der Europäischen Gemeinschaft
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In den Organen der Europäischen Union besteht eine pluralistische Sprachenregelung. Danach zählt mindestens eine Amtssprache eines jeden Mitgliedslandes zu den gleichberechtigten Amts- und Arbeitssprachen der Union. Anhand der Daten aus umfangreichen Erhebungen wird nachgewiesen, daß Englisch und Französisch mit weitem Abstand vor Deutsch und allen weiteren Sprachen faktische Arbeitssprachen im täglichen Gebrauch der Beamten der Europäischen Union und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind. Darüber hinaus werden ausführliche Ergebnisse aus Befragungen zur Tätigkeit der Dolmetscher- und Übersetzungsdienste des Ministerrates und der Kommission der Europäischen Union sowie des Europäischen Parlaments dargestellt. Schließlich wird diskutiert, ob Deutsch im Rahmen einer Erweiterung der Europäischen Union an Einfluß gewinnen könnte.
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