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Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung beim Betriebsübergang

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Die betriebliche Altersversorgung erlangt aus demographischen und betriebspolitischen Gründen zunehmend an Bedeutung. Zugleich ist ihre Behandlung bei Betriebsübergängen häufig einer der finanziell bedeutendsten und oft auch kritischsten Punkte. Es besteht keine Möglichkeit, Versorgungszusagen im Vorfeld zu einem Betriebsübergang "loszuwerden". Veräußerer und Erwerber müssen sich daher den Rechtsfolgen des § 613a BGB beugen. Die Norm regelt dabei lediglich den Gesamtkomplex des Schicksals der vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitsverhältnisse. Eine Spezialregelung für die betriebliche Altersversorgung existiert nicht. Dies führt zu zahlreichen komplexen Rechtsfragen, denen sich die Verfasserin umfassend widmet. Die Arbeit liefert damit einen grundlegenden Beitrag zu Wissenschaft und Praxis. Die Autorin, von 2010 bis 2012 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Arbeits-, Sozial-, und Wirtschaftsrecht der Universität Münster, ist als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht tätig.
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