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Die aufgedrängte Aussetzung der Vollziehung im Rahmen der § 361 AO, § 69 FGO
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Die Finanzbehörden haben in jüngerer Zeit in einigen Fällen Rechtsbehelfe der Steuerpflichtigen gegen deren Steuerbescheide zum Anlass genommen, die streitigen Beträge gegen deren Willen auszusetzen. Ein solches Vorgehen ist aus staatlicher Sicht mit Blick auf die bei Unterliegen des Rechtsbehelfsführers verwirkten Aussetzungszinsen in kapitalmarktferner Höhe (6 % p.a.) lukrativ, wohingegen letzterem neben dem Aussetzungszinsrisiko die Chance auf eigene Zinsansprüche im Obsiegensfalle in selbiger Höhe genommen wird. Der Autor untersucht diese atypische Aussetzungssituation. Er prüft, ob eine solche aufgedrängte Aussetzung der Vollziehung generell ermessensfehlerhaft ist und welche Auswirkungen das Zusammenspiel zwischen Aussetzungs-, Zinsfestsetzungs- und Zinsverzichtsverfahren für die Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen hat.
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