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Die Aufhebung des der Drittanfechtung unterliegenden Verwaltungsakts
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Die Aufhebung des der Drittanfechtung unterliegenden Verwaltungsakts wirft, zumal in Anbetracht einer nur lückenhaften gesetzlichen Normierung, in verschiedener Hinsicht schwierige Probleme auf, zu deren Lösung es der Heranziehung einerseits des materiellrechtlichen Aufhebungsanspruchs und andererseits des Vertrauensschutzes bedarf. Eine hieran anknüpfende Fragestellung ergibt sich in bezug auf die Folgenbeseitigung beim aufgehobenen Verwaltungsakt mit Drittwirkung.
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