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Die aus den §§ 25-27 HGB resultierenden Gefahren bei der Geschäfts- und Firmenfortführung

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 00, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der zunehmende Wettbewerb unter den einzelnen Unternehmen und die fortschreitende Globalisierung der Märkte führen vermehrt zu Unternehmenskäufen. Diese bergen für sich genommen bereits diverse Risiken für den Erwerber, zusätzlich ergeben sich nach Kaufabwicklung gem. den §§ 25-27 HGB weitere Haftungsgefahren für den Erwerber bzw. den Erben eines Unternehmens, wenn diese dessen Handelsgeschäfte unter der bisherigen Firma fortführen. Die wichtigsten Fälle der §§ 25, 27 HGB mit den wiederkehrenden Haftungsproblematiken sollen hier näher erläutert werden. Wie sich aus § 25 Abs. 1 Satz 1 HGB ergibt haftet der Erwerber eines unter Lebenden erworbenen Handelsgeschäfts für alle im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn er die bisherige Firma fortführt. Diese Haftung kann jedoch durch Ausschluss der Haftung gem. § 25 Abs. 2 HGB vermieden werden.
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