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Die Auswirkungen der Reform des AÜG im Jahr 2011 auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
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Die Arbeit untersucht, ob, und wenn ja, in welchem Umfang konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Inkrafttreten der europäischen Richtlinie 2008/104/EG zur Leiharbeit und nach Inkrafttreten des "Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung" im Jahr 2011 eingeschränkt wird. In Fällen der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung sind sowohl Ver- als auch Entleiher in einem Konzern verbunden, Leiharbeitnehmer werden daher von einem Konzernunternehmen in das andere entsendet. Im Extremfall kann dies dazu führen, dass Arbeitnehmer zentral bei einer Konzerngesellschaft (sog. Personalführungsgesellschaft) eingestellt und dann an die übrigen Konzerngesellschaften, die dann kaum noch eigenes Personal benötigen, überlassen werden. Die vorliegenden Arbeit untersucht insoweit die rechtliche Zulässigkeit dieses Konzeptes für den Zeitraum vor und nach Inkrafttreten der Reform und bestimmt so die Auswirkungen der Gesetzesänderung.
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