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Die Auswirkungen der Verordnung Nr. 1/2003 auf das europäische und deutsche Kartellverfahren
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Vor gut fünf Jahren hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ein Weißbuch über die Novellierung des europäischen Kartellrechts herausgegeben. Die wohl wichtigsten darin vorgesehenen Änderungen waren der Wechsel vom damaligen Genehmigungs- zu einem Legalausnahmesystem sowie eine unmittelbare Anwendbarkeit des Art. 81 Abs. 3 EG-Vertrag durch nationale Kartellbehörden und Gerichte. Im September 2000 folgte ein «Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag niedergelegten Wettbewerbsregeln». Die dem Vorhaben entgegengebrachten Bedenken bezogen sich in erster Linie auf Probleme der Rechtssicherheit und der kohärenten Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Die Verordnung Nr. 1/2003 erlangte am 1. Mai 2004 in der vorgesehenen Fassung Geltung. Die Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen dieser Verordnung auf das europäische und deutsche Kartellverfahren. Neben der Darstellung der neuen Entscheidungstypen, Untersuchungs- und Sanktionsbefugnisse von Kommission und Bundeskartellamt werden die Art und Weise der Zusammenarbeit erläutert sowie Verbesserungsvorschläge in Bezug auf Rechtssicherheit und kohärente Anwendung des Gemeinschaftsrechts unterbreitet.
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