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Die Bedeutung der Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK für den Finanzgerichtsprozess und für die Verhängung von Steuerzuschlägen
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Art. 6 EMRK gewährt verschiedene elementare Verfahrensrechte. Die Verfahrensgarantie ist im Finanzgerichtsprozess unmittelbar anwendbar und entfaltet zudem eine mittelbare Rechtswirkung, die bei der Auslegung des nationalen Verfahrensrechts zu berücksichtigen ist. Die gegenwärtige deutsche Verfahrenspraxis entspricht teilweise nicht den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dies betrifft z.B. das Gerichtsbescheidsverfahren, den Rechtsschutz gegen überlange Verfahrensdauer und die Verhängung von Ordnungsmitteln. In Bezug auf Steuerzuschläge besteht eine grundlegende Rechtsprechungsdivergenz zwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und dem Bundesfinanzhof.
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