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Die Beendigung der Organstellung von Geschäftsleitern im deutschen und polnischen Kapitalgesellschaftsrecht
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Sowohl in der deutschen als auch polnischen Rechtsordnung sind mit der Stellung als Geschäftsführer bzw. Vorstand einer Kapitalgesellschaft unterschiedliche Rechte und Pflichten verbunden. So kommt es bei bestimmten Schadensersatzansprüchen und Straftaten darauf an, ob die betroffene Person zum maßgeblichen Zeitpunkt Geschäftsführer bzw. Vorstand ist. Umso wichtiger ist die Kenntnis der Modalitäten und des genauen Zeitpunkts der Beendigung ihrer Organstellung.Abberufung, Aufhebung oder Amtsniederlegung: Robert Feind untersucht im deutsch-polnischen Rechtsvergleich die zahlreichen Maßnahmen und Umstände, die zur Beendigung der Organstellung von Geschäftsleitern führen. Exkurse zu Rechtssetzungsinitiativen auf europäischer Ebene ergänzen die Untersuchung. Angesichts der normativen Unzulänglichkeiten in beiden Rechtsordnungen schließt der Autor mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderungen.
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