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Die Beendigung des Parketthandels an der Frankfurter Wertpapierbörse

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Die deutsche Börsenlandschaft befindet sich seit geraumer Zeit in einer Umbruchsituation. Hauptursache dafür ist neben der Europäisierung des Kapitalmarkts und der Internationalisierung des Wertpapiergeschäfts vor allem die Elektronisierung des Wertpapierhandels. Gerade das Vorbringen innovativer Informations- und Kommunikationstechniken stellt althergebrachte Institute des Börsenrechts prinzipiell in Frage. Zu diesen Instituten gehören auch der traditionsreiche Präsenzhandel an der Frankfurter Wertpapierbörse. Allein durch die Geschäftsverlagerung auf das elektronische Handelssystem ist er innerhalb weniger Jahre so stark ausgetrocknet, daß seine Beendigung und die Umstellung auf den ausschließlich elektronischen Wertpapierhandel naheliegen. Die von der Frankfurter Wertpapierbörse geplante Umgestaltung der Handelsplattformen stößt allerdings noch auf rechtliche Vorbehalte. Diese im Auftrag der Deutschen Börse AG erstellte Untersuchung prüft vor diesem Hintergrund, ob das Börsengesetz den Börsen eine Umgestaltungsbefugnis einräumt, die sie in die Lage versetzt, den konventionellen Parketthandel einzustellen.
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