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Die Beendigung ehelicher Güterstände mit Auslandsbezug in Deutschland und Frankreich
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Die Internationalisierung der wirtschaftlichen Beziehungen und die Globalisierung der Märkte führt zu zunehmender Mobilität der Bürger. Immer mehr Menschen wohnen in anderen Staaten als ihrem Herkunftsland, gehen private Bindungen ein und gründen Familien. Bei Ehegatten und eingetragenen Partnerschaften mit grenzüberschreitendem Bezug treten häufig praktische und rechtliche Probleme auf, wenn das Vermögen der Ehegatten oder Partner aufgeteilt werden soll. Diese Probleme hängen mit den sich zum Teil erheblich unterscheidenden Bestimmungen sowohl des internationalen Privatrechts als auch des materiellen Rechts zusammen, die für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft maßgebend sind. Ein Teilbereich der vermögensrechtlichen Beziehungen wird durch das eheliche Güterrecht geregelt. Die Arbeit vergleicht die für die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten maßgeblichen Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie des materiellen Ehegüterrechts in Deutschland und Frankreich. Zudem wird das internationale sowie materielle Güterrecht eingetragener Partnerschaften in Deutschland und Frankreich verglichen. Dabei wird insbesondere auf die geplanten EU-Verordnungen zum Ehegüterrecht und zum Güterrecht eingetragener Partnerschaften sowie auf den neu eingeführten deutsch-französischen Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft eingegangen
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