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Die Befreiung von Syndikusrechtsanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
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Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte ist eine Reaktion auf die Urteile des Bundessozialgerichts vom 3. April 2014 zur Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Der Gesetzgeber hatte diese Grundsatzentscheidungen zum Anlass genommen, um die im Berufsrecht der Rechtsanwälte bestehende Rechtslage zu ändern. Die Autorin untersucht, ob die in Kraft getretenen Regelungen neben bestehenden berufsrechtlichen auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen entsprechen. Hierbei wird auf die juristische Methodenlehre zurückgegriffen und jede einzelne Tatbestandsvoraussetzung sowie die sich hieraus ergebenden Rechtsfolgen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass sich vereinzelt Unstimmigkeiten bei der Auslegung der einzelnen anwaltlichen Merkmale ergeben können und schlägt soweit erforderlich Verbesserungsmöglichkeiten vor.
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