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Die Begutachtung von Straftätern zur Feststellung der Schuldfähigkeit
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Inhaltsangabe:Einleitung:
Eine häufig anzutreffende Meinung in der Bevölkerung ist die, dass mit der Aussprache einer verminderten oder gar aufgehobenen Schuldfähigkeit zu leichtfertig umgegangen wird. Es ist anzunehmen, dass nur wenige dieser Menschen sich für die Persönlichkeit des Täters interessieren, sondern nur die oft grausame(n) Tat(en) sehen, und einen Ausschluss des Täters aus der Gesellschaft fordern. Am besten auf Lebenszeit. Außerdem kann man davon ausgehen, dass sich nur wenige dieser Menschen mit dem Prozess der Schuldfähigkeitsbeurteilung auseinander-gesetzt haben.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Begutachtung von Straftätern, um deren strafrechtliche Verantwortlichkeit zu prüfen. Es soll verdeutlicht werden, wie viele Faktoren bei kriminellen Handlungen eine Rolle spielen können. Die Arbeit ist nicht auf eine bestimmte Tätergruppe festgelegt, sondern wurde allgemein gehalten, da die des öfteren in den Medien anzutreffende Tätergruppe, nur einen Teil derjenigen darstellt, die möglicherweise eine verminderte oder gar aufgehobene Schuldfähigkeit aufweisen.
Das Thema dieser Arbeit wurde aufgrund einer früheren Tätigkeit als Zivildienstleistender in einer forensischen Psychiatrie, und dem fortwährenden Interesse für dieses Arbeitsfeld, ausgewählt. Auch galt das Interesse den Erscheinungsformen psychischer Störungen und deren eventuelle Beziehung zu kriminellen Verhaltensweisen.
Die Begutachtung von Straftätern fällt nicht direkt in den Aufgabenbereich der Sozialarbeiter / Sozialpädagogen (SA / SP). Jedoch gibt es mehrere Arbeitsfelder in denen SA / SP mit dieser Klientel in Kontakt treten können. Zu nennen sind u.a. SA / SP der Gerichtshilfe, Allgemeinpsychiatrie, Suchtklinik, Bewährungshilfe, Maßregel- und Justizvollzugsanstalten sowie Nachfolgeeinrichtungen.
Gang der Untersuchung:
Zu Beginn sollte das Fallbeispiel im Anhang A gelesen werden, um einen Eindruck von einem Menschen zu bekommen, der exemplarisch zur Tatzeit als vermindert schuldfähig galt. Es soll die Lebensgeschichte, die zu seinem Verhalten und der Tat führte, veranschaulichen. Dieses Fallbeispiel wurde ausgewählt, da es sehr ausführlich eine Entwicklung verdeutlicht, die relativ häufig bei dieser Klientel vorzufinden ist. Es stammt von einem Dipl. SA / SP, der sein Anerkennungsjahr in einem Niedersächsischen Landeskrankenhaus absolvierte. Geschrieben wurde es für ein Seminar (Maßregelvollzug ¿ zwischen Strafvollzug und Psychiatrie) an der Fachhochschule für [...]
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