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Die Behandlung der Kaution nach neuem schweizerischem Arbeitsvertragsrecht

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Die Kaution ist sowohl im Arbeitsrecht als auch im Verwaltungsrecht (Amtskautionen) und im Prozessrecht (Prozesskautionen) bekannt. Man versteht darunter vielfach eine Sicherheitsleistung für künftige ungewisse Forderungen. Die vorliegende Arbeit hat insbesondere die Kaution beim Arbeitsverhältnis zum Gegenstand. Das neue AVR stellte erstmals für die Schweiz in einem einzigen Artikel (Art. 330 OR) bestimmte Regeln über die Verwahrung und Sicherstellung dieser Gelder oder Sacheinlagen, zum Schutze des Arbeitnehmers gegen Verlust oder missbräuchliche Verwendung der Kaution auf, eine in jeder Hinsicht zweckmässige Regelung. Diese Schutzbestimmungen werden eingehend erörtert und die Rechtsverhältnisse zwischen dem Kautionsempfänger (Arbeitgeber) und Kautionsgeber (Arbeitnehmer) untersucht.
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