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Die Bemessung des Ausgleichsanspruchs im Handelsvertreter- und Franchiserecht
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Der in § 89b HGB normierte Ausgleichsanspruch gehört zu einer der kompliziertesten Regelungen des Vertriebsrechts und war bereits mehrfach Gegenstand von Gesetzesreformen. Zuletzt wurde § 89b HGB im Jahr 2009 aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen "Semen/Tamoil" geändert. Die Auswirkungen, die sich dadurch im Rahmen des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters ergeben haben, untersucht und veranschaulicht diese Arbeit im ersten Teil.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers. Schwerpunkte sind hier vor allem die Analogievoraussetzungen des § 89b HGB sowie die Entwicklung eines Berechnungsschemas zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs.
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