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Die betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern
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Hire and fire von Leiharbeitnehmern - oder doch faktische Unkündbarkeit? Die Autorin arbeitet Rechtsfragen auf und weist auf Fallstricke bei der betriebsbedingten Kündigung von Leiharbeitnehmern hin. Leiharbeiter gelten als schnell kündbar. Dabei wird übersehen, dass das KSchG auch für die Leiharbeit gilt und die Rechtsprechung dort z.T. sogar höhere Anforderungen an die Arbeitgeber stellt. Die Rechtsfragen der betriebsbedingten Kündigung in der Leiharbeit entstehen aus dem vom Normalarbeitsverhältnis abweichenden Dreiparteienverhältnis zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher. KSchG und Rechtsprechung sind jedoch auf das Zweipersonenverhältnis zugeschnitten. Dieses Spannungsverhältnis prägt alle Prüfungspunkte der betriebsbedingten Kündigung und sorgt für ungeklärte Rechtsfragen.
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