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Die Betriebsvereinbarung nach Wegfall des Betriebsrats
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Die Betriebsvereinbarung kommt in der Regel nach § 77 Abs. 2 BetrVG als Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zustande. Sie bestimmt kraft ihrer normativen Geltung gemäß § 77 Abs. 4 S. 1 BetrVG den Inhalt der Arbeitsverhältnisse im Betrieb. Daher ist die Frage, welche Rechtsfolgen der Wegfall des Betriebsrats bezüglich der Betriebsvereinbarung hat, von weitreichender Relevanz, gleichwohl ist sie gesetzlich nicht geregelt. Die bisher vertretenen Meinungen bieten eine Lösung jeweils nur für einzelne Fallgruppen des Betriebsratswegfalls an. Demgegenüber schlägt diese Arbeit anhand der verschiedenen Ursachen für den Wegfall des Betriebsrats und der Möglichkeit seiner Neuwahl nach Fallgruppen unterschieden eine Gesamtlösung vor.
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